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Wissen · Eignungsnachweis

ISO-17660-Herstellerqualifikation beantragen — Schritt-für-Schritt-Anleitung

Den Eignungsnachweis nach ISO 17660 erstmals beantragen oder verlängern: Welche Dokumente braucht die DVS-Zert? Wie läuft der Betriebsaudit ab? Und welche Auflagen sind am häufigsten — und wie vermeidet man sie?

1. Was ist die ISO-17660-Herstellerqualifikation?

Die Herstellerqualifikation — auch Betriebszertifikat oder Eignungsnachweis genannt — ist die bauaufsichtliche Zulassung eines Betriebs für das Schweißen von Betonstahl nach DIN EN ISO 17660. Ohne dieses Zertifikat darf kein Betrieb tragende Bewehrungsschweißverbindungen ausführen.

Das Zertifikat ist 3 Jahre gültig und wird von DVS-Zert, SLV-Standorten oder dem ifw Jena nach erfolgreicher Betriebsprüfung ausgestellt. Es wird im öffentlichen JOINCERT-Register geführt — Auftraggeber und Planer können die Gültigkeit dort jederzeit prüfen.

2. Wer stellt den Eignungsnachweis aus?

In Deutschland sind folgende Stellen anerkannt:

  • DVS-Zert GmbH — Zertifizierungsgesellschaft des Deutschen Verbands für Schweißen
  • SLV-Standorte (Schweißtechnische Lehranstalten) — u.a. München, Hannover, Mannheim, Halle, Duisburg
  • ifw Jena — Institut für Fertigungstechnik und Werkzeugmaschinen

Die Wahl der Prüfstelle ist dem Betrieb freigestellt. Alle ausgestellten Zertifikate werden im JOINCERT-Register öffentlich geführt.

3. Erstantrag: Schritt-für-Schritt

Der Erstantrag erfordert eine sorgfältige Vorbereitung aller 6 Pflichtdokumente. Der gesamte Prozess dauert typischerweise 6–12 Wochen.

1

Antrag bei DVS-Zert, SLV oder ifw Jena

Erstantrag schriftlich stellen. Die Prüfstelle benennt einen Auditor und vereinbart den Audit-Termin — Vorlauf ca. 4–8 Wochen.

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Unterlagen zusammenstellen

WPS-Register, WPQR-Nachweise, Schweißer-Qualifikationsnachweise (DVS 1146 + ISO 9606-1), DVS-EWF-1175-Nachweis der Schweißaufsicht, Betriebsbeschreibung.

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Betriebsaudit vor Ort

Der Auditor prüft Dokumente, Betriebseinrichtungen und Personal. Ggf. wird eine Prüfstück-Schweißung im Betrieb verlangt, die bewertet wird.

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Audit-Bericht und ggf. Auflagen

Nach dem Audit erstellt die Prüfstelle einen Bericht. Kleinere Auflagen müssen innerhalb einer Frist behoben werden. Bei positiver Bewertung wird der Eignungsnachweis ausgestellt.

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Ausstellung des Eignungsnachweises

Das Betriebszertifikat (Herstellerqualifikation) wird mit 3-jähriger Gültigkeit ausgestellt und im JOINCERT-Register von DVS-Zert öffentlich geführt.

4. Was prüft der Auditor?

Der Betriebsaudit durch DVS-Zert, SLV oder ifw Jena prüft vier Bereiche:

Dokumente

Alle 6 Pflichtdokumente auf Vollständigkeit und Aktualität: WPS, WPQR, Schweißerscheine, Arbeitsproben, Fertigungsbuch, EWF-1175-Nachweis.

Personal

Qualifikationsstatus aller aktiven Schweißer (DVS-1146-Bescheinigungen) und Nachweis der verantwortlichen Schweißaufsicht (DVS-EWF 1175).

Einrichtungen

Schweißgeräte, Prüfausstattung, Lagerung von Schweißzusätzen — ob die Betriebsausstattung den WPS-Anforderungen entspricht.

Prüfstück-Schweißung

Der Auditor kann verlangen, dass ein Schweißer im Betrieb ein Prüfstück schweißt, das bewertet wird — insbesondere beim Erstantrag.

5. Verlängerung nach 3 Jahren: Fristen und Formalitäten

Vor Ablauf der 3-jährigen Gültigkeit muss ein erneuter Betriebsaudit stattfinden. Der Verlängerungsprozess ähnelt dem Erstantrag, ist aber für Betriebe mit vollständiger Dokumentation in der Regel kürzer und reibungsloser.

Empfehlung: Verlängerungsantrag mindestens 3 Monate vor Ablauf stellen. Audit-Termine erfordern Vorlauf — wer zu spät ist, riskiert eine Lücke im Eignungsnachweis, während der er keine Schweißarbeiten ausführen darf.

6. Was passiert wenn der Eignungsnachweis abläuft?

Existenzielles Risiko: Mit dem Ablauf des Betriebszertifikats verliert der Betrieb sofort die bauaufsichtliche Berechtigung zur Ausführung von ISO-17660-pflichtigen Schweißarbeiten — rückwirkend ohne Übergangsfrist.

Laufende Aufträge müssen unterbrochen werden, bis der Nachweis erneuert ist. Je nach Auftragslage kann das erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen haben. Automatische Erinnerungen 6 und 3 Monate vor Ablauf sind das wichtigste Mittel, um dieses Risiko zu vermeiden.

7. Die häufigsten Audit-Auflagen — und wie man sie vermeidet

Diese sechs Punkte führen bei DVS-Zert-Audits am häufigsten zu Auflagen oder zur Verweigerung des Eignungsnachweises:

1

DVS-1146-Schein abgelaufen

Häufigste Auflagenursache. Ein einziger abgelaufener Schweißerschein genügt für eine Prüfungsauflage.

2

Fehlende oder lückenhafte Arbeitsprobe-Dokumentation

Proben wurden geschweißt, aber nicht systematisch protokolliert. Belege fehlen oder sind unvollständig.

3

WPS deckt nicht alle eingesetzten Stoßarten ab

Im Betrieb werden Stoßarten geschweißt, für die keine gültige WPS vorliegt — oder die WPS deckt den Stabdurchmesser nicht ab.

4

Kein DVS-EWF-1175-Nachweis der Schweißaufsicht

Hartes Ausschlusskriterium. Ohne diesen Nachweis wird kein Eignungsnachweis erteilt.

5

Fertigungsbuch unvollständig

Bauteil-Schweißnachweise lückenhaft, fehlende Chargen-Verknüpfung oder kein Qualifikations-Snapshot des Schweißers zum Schweißzeitpunkt.

6

Betriebszeugnis abgelaufen

Der Verlängerungsantrag wurde vergessen oder zu spät gestellt. Der Betrieb verliert damit die Berechtigung zur Ausführung — rückwirkend.

8. Wie BetonStahl Schweißen die Audit-Vorbereitung auf Knopfdruck liefert

BetonStahl Schweißen führt alle 6 Pflichtdokumente digital — strukturiert, lückenlos und mit automatischer Fristen-Warnung. Der Audit-Export erzeugt die vollständige Prüfmappe auf Knopfdruck: WPS-Register, Schweißer-Qualifikationsübersicht, Arbeitsprobe-Nachweis-Tabelle, Fertigungsbuch und EWF-1175-Nachweis — in der Gliederung, die DVS-Zert-Auditoren erwarten.

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9. Häufige Fragen

Was ist die ISO-17660-Herstellerqualifikation genau?

Die Herstellerqualifikation (auch: Betriebszertifikat oder Eignungsnachweis) ist ein 3-jährig gültiges Zertifikat, das von DVS-Zert, SLV-Standorten oder dem ifw Jena nach erfolgreichem Betriebsaudit ausgestellt wird. Ohne dieses Zertifikat darf ein Betrieb keine tragenden Bewehrungsschweißverbindungen nach ISO 17660 ausführen.

Wer stellt den Eignungsnachweis aus?

In Deutschland sind DVS-Zert (Zertifizierungsgesellschaft des DVS), die SLV-Standorte (Schweißtechnische Lehranstalten) und das ifw Jena (Institut für Fertigungstechnik und Werkzeugmaschinen) anerkannte Prüfstellen. Alle ausgestellten Zertifikate werden im öffentlichen JOINCERT-Register geführt.

Wie lange dauert der Erstantrag-Prozess?

Von Antragstellung bis zur Ausstellung des Eignungsnachweises vergehen typischerweise 6–12 Wochen — abhängig von der Auslastung der Prüfstelle und davon, ob nach dem Audit Auflagen zu beheben sind. Empfehlung: Antrag mindestens 3 Monate vor dem geplanten Start der Schweißarbeiten stellen.

Was passiert, wenn der Eignungsnachweis abläuft?

Läuft das Betriebszertifikat ab — ohne rechtzeitigen Verlängerungsantrag — verliert der Betrieb die bauaufsichtliche Berechtigung zur Ausführung von ISO-17660-pflichtigen Schweißarbeiten. Aufträge können nicht mehr ausgeführt werden, bis der Nachweis verlängert ist. Das ist ein existenzielles Risiko, das durch automatische Erinnerungen verhindert werden kann.

Wie oft muss der Eignungsnachweis erneuert werden?

Der Eignungsnachweis ist 3 Jahre gültig. Vor Ablauf muss ein erneuter Betriebsaudit durchgeführt werden. Empfehlung: Verlängerungsantrag mindestens 3 Monate vor Ablauf stellen, da Audit-Termine Vorlauf erfordern.